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Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager: Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Der Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager legt das Standortauswahlverfahren für die Lagerung der radioaktiven Abfälle fest. Der Konzeptteil enthält noch keine räumlich konkreten Angaben, namentlich was Standorte vorgesehener Anlagen und Massnahmen betrifft. Priorität haben bei der Standortsuche sicherheitstechnische Kriterien: Der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt muss gewährleistet sein. Eine wichtige Rolle spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte sowie die Mitwirkung der betroffenen Kantone und Regionen.

Am 6. November 2008 hat das Bundesamt für Energie (BFE) die potentiellen Standortgebiete bekannt gegeben. Wie zu erwarten war, steht zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle unter anderem das unmittelbar benachbarte Zürcher Weinland zur Diskussion (Benken). Überraschend ist die Benennung des geologischen Standortgebietes "Südranden" für schwach- und mittelaktive Abfälle (u.a. aus Spitälern und Forschung). Hier sind die Gemeinden Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Guntmadingen, Neunkirch und Wilchingen tangiert. Der Regierungsrat ist gesetzlich zum Widerstand gegen einen möglichen Standort eines Tiefenlagers im Kanton Schaffhausen verpflichtet. Weil zudem ein Tiefenlager in der unmittelbaren Zürcher Nachbarschaft die Standortattraktivität unserer Region als Lebens- und Wirtschaftsraum gleich stark beeinträchtigt wie ein solches im Kanton, lehnt der Regierungsrat beide Standorte "Südranden" sowie "Zürcher Weinland" ab.

Eine Übersicht des Sachplanverfahrens gibt folgendes Dokument: Zeitplan

Alle Stellungnahmen des Kantons Schaffhausen finden Sie in chronologischer Reihenfolge unter Dokumente.

Weitere Informationen dazu unter: www.sachplan.ch

 

HOTLINE

  
Hotline für Ihre Fragen zum Standortauswahlverfahren: 052 632 71 70