Aufgaben und Zuständigkeiten
- Stellenvermittlung
- Beratung bei Arbeitslosigkeit
- Arbeitnehmerschutz
- Messwesen
- Kurzarbeits- und Schlechtwetterbedingungen
- Begutachtungen von Ausländergesuchen
- Koordinations- und Anlaufstelle freier Personenverkehr/flankierende Massnahmen/Meldewesen für entsandte Personen (bilaterale Verträge)
- Leitung tripartite Kommission für Arbeitslosenversicherung/flankierende Massnahmen/ Schwarzarbeit
- Koordinationsstelle für interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
- Vermittlungsstelle freiwilliger Landdienst (www.landdienst.ch)
Das Arbeitsamt ist Anlaufstelle für Personen ausländischer Staatszugehörigkeit in Verbindung mit Bewilligungen für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Dabei verwaltet das Arbeitsamt die diversen vom Bund zugeteilten Kontingente, kontrolliert die Einhaltung von orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen und überwacht den Vorrang inländischer Arbeitnehmer/innen. Die Verantwortlichkeit für Kurzarbeit- und Schlechtwetter-Entschädigung, die Zulassung/Bewilligung privater Arbeitsvermittler/Personalverleih, Konsultation/Orientierung bei Massenentlassungen. Information zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit bei Arbeitslosigkeit liegen ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes.
Anlaufstelle bei Schwarzarbeit.



