Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Grundlage für die Tätigkeit des Kantonsarztes ist das kantonale Gesundheitsgesetz vom 19.10.1976. Zu seinem Tätigkeitsgebiet gehören folgende Aufgaben:
- Bearbeitung der Kostengutsprachegesuche für ausserkantonale Behandlungen nach Art. 41.3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
- Die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (insbesondere die Überwachung des epidemiologischen Meldewesens sowie die Organisation und Aufsicht über das Impfwesen)
- Die Gesundheitsförderung, Prävention und die Bearbeitung von Sucht- und Drogenfragen (Vertretung des Kantons in den entsprechenden Kommissionen)
- Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich
- Fachliche Begleitung und Weiterbildung der Bezirks-, Schul- und Gefängnisärztinnen und -ärzte
- Vollzug der eidgenössischen Vorschriften für den Grenzsanitätsdienst
- Koordination des Rettungswesens und Überwachung des Notfalldienstes der Ärztinnen und Ärzte
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kantonsübergreifende Zusammenarbeit und Koordination mit dem Bund




