Aufgaben und Zuständigkeiten
- Anlaufstelle für Asylsuchende nach Zuweisung durch die Empfangsstellen des Bundes und Zuweisung an den kantonalen Aufenthaltsort.
- Befragung der Asylsuchenden im Auftrag des Bundes.
- Ausstellung von Ausweisen sowie deren Verlängerung für Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Personen.
- Beschaffung von Rückreisepapieren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration (BFM).
- Vollzug von Wegweisungs- und Fernhaltemassnahmen.




