Aufgaben und Zuständigkeiten
Stellung im Kanton:
- Betreibungsämter sind die Organe der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen.
- Der Aufsicht der Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (einer Abteilung des Obergerichts) unterstellt.
Arten der Betreibungsverfahren:
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Wechselbetreibung
- Betreibung auf Konkurs
- Vollzug von Retentionsrechten an beweglichen Sachen: Vorgehen nach den Regeln über die Pfändung
- Führung des Registers der Eigentumsvorbehalte. Eintragung des Abzahlungsverkäufers als Eigentümer bis zur vollständigen Abzahlung des Kaufgegenstands
- Auskünfte über Betreibungen an berechtigte Drittpersonen. Voraussetzung: Glaubhaft-machung eines Interesses (z.B. der Vermieter hat ein Interesse daran, die Zahlungsfähigkeit seines künftigen Mieters zu kennen)
- Verfügungen der Betreibungsämter können, soweit das Gesetz nicht den Weg der gericht-lichen Klage vorschreibt, beim Obergericht als Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen mit Beschwerde angefochten werden



