Bauinspektorat
Das Bauinspektorat ist zuständig für die Bearbeitung des Baubewilligungsverfahrens und erteilt Auskunft in Baurechtsfragen.
Im Kanton Schaffhausen gibt es zwei Baubewilligungsinstanzen: Einerseits die Gemeinde (Art. 56 BauG) und anderseits das kantonale Bauinspektorat (Art. 57 BauG); gewerbliche Bauvorhaben, Bauten und Anlagen mit grosser Personenbelegung, landwirtschaftliche Bauvorhaben, Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone usw.
Die Baugesuche sind indessen immer bei der zuständigen Gemeinde einzureichen (vgl. Weisung des Baudepartementes betreffend Anforderung an Baugesuche vom 1. Dezember 1998 ).
Informationen
Weisung des Baudepartements
Vollzugshilfe für Bewilligungsbehörden
Gesetze und Verordnungen:
Baugesetz
Verordnung zum Baugesetz




