Einbürgerungen

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Das Amt für Justiz und Gemeinden bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung, Wiedereinbürgerungsgesuche früherer Schweizerinnen und Schweizer sowie Gesuche von Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern um Bürgerrechtsentlassung. In den folgenden Unterkapiteln finden Sie alle nötigen Informationen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 052 632 75 22 (Doris Erhart) oder per E-Mail an doris.erhart(at)ktsh.ch  

Ordentliche Einbürgerung



Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung  

Bürgerrechtsentlassung  

Verlust durch Erwerb eines anderen Bürgerrechts  


Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern ohne schweizerischen Ehegatten oder Elternteil.