Einführung
Der Kanton Schaffhausen fordert zusammen mit seinen Nachbarn ein transparentes Vorgehen beim Standortauswahlverfahren eines Atomendlagers, die Definition von Minimalanforderungen an einen Standort sowie einen Vergleich verschiedener Standorte. Der Kanton vertritt diese Forderungen in verschiedenen Arbeitsgruppen und setzt sich zum Ziel, die Öffentlichkeit regelmässig über die Aktivitäten in Sachen Atomendlager zu informieren.
Seit den 1970er Jahren wird in der Schweiz nach Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle geforscht. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat für den Nachweis möglicher Standorte umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Neben kristallinen Gesteinen sind auch Sedimentgesteine untersucht worden. Für das "Projekt Gewähr" 1985 wurde für schwach- und mittelstark radioaktive Abfälle (SMA) der Oberbauenstock als Referenzstandort gewählt, da er aufgrund der beim Bau des Seelisberg Strassentunnels der A2 gewonnenen Daten den am weitesten fortgeschrittenen Kenntnisstand aufwies. In seinem Entscheid von 1988 erachtete der Bundesrat den Nachweis der Machbarkeit einer sicheren Tiefenlagerung der SMA als erbracht. Im Dezember 2002 hat die Nagra einen Entsorgungsnachweis für hoch radioaktive Abfälle eingereicht und dem Bundesrat beantragt, den von ihr erbrachten Entsorgungsnachweis als erfüllt zu genehmigen.
Am 28.06.2006 hat der Bundesrat nach einer umfangreichen Vernehmlassung bestätigt, dass dieser Nachweis erbracht ist. Gleichzeitig lehnt er die Fokussierung weiterer Untersuchungen auf das Wirtgestein Opalinuston im Zürcher Weinland ab. Die Suche nach einem konkreten Standort erfolgt im Rahmen des Sachplans Geologische Tiefenlager.
Beim Entsorgungsnachweis handelt es sich weder um eine atomrechtliche Bewilligung noch um die Festlegung eines Standorts für ein geologisches Tiefenlager. Er weist lediglich die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung der hochaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht nach.
Das Auswahlverfahren für konkrete Standorte wurde 2008 gestartet. Im Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager wird das Verfahren für die Standortwahl definiert. Oberste Priorität haben dabei sicherheitstechnische Kriterien: der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein. Eine wesentliche Rolle spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte sowie die Mitwirkung der betroffenen Kantone und Regionen.
Der Bundesrats hat den Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager nach einer letzten Bereinigung mit den Kantonen im Frühling 2008 genehmigt. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wenn möglich schon früher.
Der Kanton Schaffhausen fordert zusammen mit seinen Nachbarn ein transparentes Vorgehen beim Standortauswahlverfahren eines Atomendlagers, die Definition von Minimalanforderungen an einen Standort sowie einen Vergleich verschiedener Standorte. Der Kanton vertritt diese Forderungen in verschiedenen Arbeitsgruppen und setzt sich zum Ziel, die Öffentlichkeit regelmässig über die Aktivitäten in Sachen Atomendlager zu informieren.




