
Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift
Die rechtsgültige Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift ans Obergericht setzt voraus, dass Sie
- über ein qualifiziertes Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten im Sinn des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur vom 19. Dezember 2004 (ZertES, SR 943.03) verfügen
- Ihre Eingabe ins PDF/A-Format umwandeln und mit dem qualifizierten Zertifikat elektronisch signieren
sowie - die Eingabe über die anerkannte Zustellplattform der PrivaSphere (www.privasphere.com) an staatsanwaltschaft@ktsh.ch übermitteln.
Formelle Eingaben mit gewöhnlicher E-Mail sind unzulässig.
Beilagen können per Post, aber ebenfalls innert Frist versendet werden.

