Energiegesetz und Vollzug
Energieordner
Hier ist der gesamte Energieordner zu Download-Zwecken oder zum Ausdrucken aufgeschaltet. Die Dateien sind in der Reihenfolge der Ordner-Register auf der Website abgelegt. Die Inhaltsverzeichnisse sind ebenfalls abgelegt, so dass sie sich einen eigenen Energieordner ausdrucken und anlegen können.
Mit diesem Link gelangen Sie zum Energieordner 2011.
Formulare für den Energienachweis
Die Vollzugsformulare für den Energienachweis wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der verschiedenen technischen Formulare benötigt werden.
Grundformular Kanton Schaffhausen (Nachweis der energetischen Massnahmen)
Ausführungsbestätigung Kanton Schaffhausen (Formular zur Bestätigung der Bauvollendung)
Die technischen Formulare für den Energienachweis können direkt von der Website der EnDK (Konferenz kantonaler Energiedirektoren) heruntergeladen werden. Sie sind in allen Kantonen identisch.
Energiegesetz und Vollzug
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlagen für die energetischen Anforderungen im Bauwesen sind im Baugesetz, die Ausführungsbestimmungen in der Energiehaushaltsverordnung (EHV) festgelegt. Die neuen energierechtlichen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Erläuterungen
Der Vollzug der Vorschriften erfolgt durch den Kanton oder die Gemeinde. Die Erfüllung der Anforderungen ist auf entsprechenden Formularen nachzuweisen. Formulare für Bedarfsnachweise oder Gesuche können Sie auf diesen Seiten herunterladen oder telefonisch bei der Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen unter +41 (0)52 632 76 37 bestellen.
Auskünfte
Zu Vollzugsfragen erteilt die Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen Auskunft unter Telefon +41 (0)52 632 73 58.
Vollzugsberater
Gemäss §28 Energiehaushaltsverordnung überprüfen die Politischen Gemeinden die Energienachweise und führen Stichproben am Bau durch. Sie können diese Aufgabe selbst durchführen oder vom Kanton anerkannte Fachleute damit beauftragen. Als anerkannte Fachleute gelten Personen, welche für die "Private Kontrolle" zugelassen oder auf der Vollzugsberaterliste aufgeführt sind.
Private Kontrolle
Die an den Vollzugsveranstaltungen angekündigten Einführungskurse für Fachleute Private Kontrolle im März 2011 finden nicht statt. Die Kurse wurden abgesagt, da bis zum heutigen Zeitpunkt keine gemeinsame Lösung mit den Ostschweizer Kantonen bezüglich der Zusammenarbeit "Private Kontrolle" gefunden wurde. Zurzeit wird eine Lösung erarbeitet. Sobald diese steht werden wir Sie über unsere Website und per Rundschreiben informieren. Wir danken für Ihr Verständnis.
Bis eine gemeinsame Lösung gefunden wird, gelten von Fachleuten "Private Kontrolle" oder von Vollzugsberater (siehe oben) visierte Energienachweise als "Private Kontrolle" und werden von der Behörde nur stichprobenweise kontrolliert. Alle anderen Energienachweise werden wie bisher von der Gemeindebehörde geprüft.
Vollzugskurse zum neuen Energierecht
Die Referate der Vollzugskurse zum neuen Energierecht können Sie hier herunterladen:




