Erdsonden, Erdkörbe und Erdkollektoren
Allgemeine Hinweise
Für die Bewilligung von Erdsonden, Erdkörben und Erdkollektoren ist eine Baubewilligung nach kantonalem Baugesetz und eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach eidgenössischem Gewässerschutzgesetz erforderlich. Die zuständige Fachstelle für die Beurteilung nach Gewässerschutzgesetz ist die Abteilung Gewässer des Kantonalen Tiefbauamtes. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Baubewilligung liegt bei der Standortgemeinde.
Eignungskarte Erdwärmesonden: starten mit SVG / starten ohne SVG
(Tipp: Mit dem SVG-Viewer sind mehr Möglichkeiten bei der Darstellung resp. der Interaktion mit der Karte möglich)
Legende zur Eignungskarte
Bewilligungsablauf im Detail
Ablaufschema des Bewilligungsverfahrens
Allgemeine Bewilligungsbedingungen
Gebräuchliche Kältemittel
Formulare für Vorabklärungen und Bewilligungen




