Erfassung der Kinder

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  • Kindergarten: Reihenabklärungen durch die zuständige Logopädin
  • Schule: Nachkontrollen durch die zuständige Logopädin/Meldung durch Lehrpersonen bei der zuständigen Logopädin
  • Therapie für stotternde Kinder: Meldung durch Logopädin, Lehrpersonen, Eltern


Wenn eine intensivere Förderung nötig ist, als sie im ambulanten Sprachheildienst geboten werden kann, so besteht die Möglichkeit der Zuweisung zu einem Sprachheilkindergarten oder der Sprachheilschule.