Förderbeiträge
Insgesamt stehen jährlich 110'000 Franken zur Vergabe bereit, die vom Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestbeitrag, der vergeben werden kann, beträgt 15'000 Franken. Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort (Atelier) im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 15 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden. Die Förderbeiträge werden jährlich (in der Regel im Juni) durch ein Kuratorium verliehen. Dieses setzt sich zusammen aus:
- Beatrice Stoll, Leiterin des Literaturhauses Zürich
- Caroline Minjolle, Fachexpertin und Projektleiterin für Tanz und Theater
- Claudia Spinelli, Kuratorin des Kunstraums in Baden und Publizistin
- Patrick Müller, Dozent an der Hochschule der Künste Zürich und Leiter des Studios für neue Musik
- Dr. Raphaël Rohner, Departementssekretär des Erziehungsdepartements
- Jens Lampater, Kulturbeauftragter der Stadt Schaffhausen und Vertreter der Stadt Schaffhausen
- Dr. Michel Guisolan, Stadtarchivar, Kulturbeauftragter und Vertreter der Stadt Stein am Rhein.
Die Ausschreibung zu den Förderbeiträgen erfolgt in der Regel Ende November; Anmeldeschluss ist jeweils Ende März des laufenden Jahres.



