Förderung von Holzschnitzelanlagen

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Der Kanton leistet Beiträge an den Bau von Anlagen zur Verwendung von einheimischem Waldholz mit einer Leistung von mindestens 250 kW.

Beiträge an den Bau von Holzenergienutzungsanlagen mit einer Leistung von mindestens 250 kW - Merkblatt