Gerichte
Unter den Gerichten sind all jene staatlichen Organe aufgeführt, die der Justiz im engeren Sinn angehören: Das Obergericht und die ihm aufsichtsrechtlich unterstellten Behörden.
Aufgabe der Justizbehörden ist die Rechtspflege, die sie unabhängig und nur dem Recht verpflichtet ausüben. Sie unterstehen der Oberaufsicht des Kantonsrats.
Nicht hier aufgenommen sind Behörden, denen spezifische Justizfunktionen zukommen, die aber aufsichtsrechtlich dem Regierungsrat unterstehen. Dazu gehören die Schaffhauser Polizei, das Verkehrsstrafamt und die Staatsanwaltschaft.



