Bei Heirat im Kalenderjahr werden die Ehegatten für das ganze Jahr gemeinsam besteuert. Die Ehegatten haben eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
In der Steuererklärung sind die im Kalenderjahr tatsächlich erzielten Einkünfte und das am 31. Dezember vorhandene Vermögen anzugeben.