Hundehaltung
Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter
Bestimmungen betr. Bewilligungspflicht für die Haltung von potentiell gefährlichen Hunden - Merkblatt
Gesuch für die Haltung von potentiell gefährlichen Hunden - Formular
Meldepflicht von Hundebissen
Meldung auffälliger Hund
Meldung Hundebiss (Mensch)
Meldung Hundebiss (Tier)
Gesetz über das Halten von Hunden
Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden
Sachkundenachweis für Hundehaltung ab Ende August 2010!
Die Überprüfung auf Vorliegen der Sachkundenachweise erfolgt:
- durch die Gemeinden. Sie kontrollieren gestützt auf Art 3 des kantonalen Hundegesetzes im Rahmen der Versteuerung der Hunde den Nachweis über eine praktische Hundeausbildung, das Vorliegen einer Haltungsbewilligung sowie die Einhaltung der Versicherungspflicht.
- durch das Veterinäramt im Rahmen der Abklärung von Meldungen über Bissvorfälle und Aggressionsverhalten, im Zusammenhang mit der Bewilligungserteilung für die Haltung von potentiell gefährlichen Hunden sowie bei Tierschutzfällen.
Bei fehlendem Sachkundenachweis hat die Hundehalterin oder der Hundehalter mit einer Busse zu rechnen und muss den Kurs nachholen.




