Ihr Grundstück liegt in einer archäologischen Zone
- Die Bezeichnung der archäologischen Schutzzone bezweckt, diese vor ihrer Zerstörung oder Veränderung der wissenschaftlichen Untersuchung zugänglich zu machen.
- Alle Bauvorhaben, Aushubarbeiten und Geländeveränderungen innerhalb dieser Zonen sind bewilligungspflichtig. Sie sind der Kantonsarchäologie frühzeitig anzumelden.
- Der Schutz erfolgt nach Massgabe des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom 12. Februar 1968, Art. 8 ff.