Jugendgericht
Das Jugendgericht ist zuständig für die erstinstanzliche Rechtsprechung auf sämtlichen Gebieten des Jugendstrafrechts sowie Prüfung von Entscheiden der Jugendanwaltschaft.
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Informationen
Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht
Strafgesetzbuch
Jugendstrafrechtspflege
Strafprozessordnung




