Kantonale Steuerverwaltung

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Die kantonale Steuerverwaltung ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Steuergesetzgebung, den Bezug der direkten Bundessteuer und die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Sie beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindesteuerverwaltungen. Sie ist nicht zuständig für die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Diese liegen beim Amt für Justiz und Gemeinden.

Aktuelles

10.02.2010
Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige

Am 1. Januar 2010 ist das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige in Kraft getreten. Die Neuregelung gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für...


25.01.2010
Hinweise zur Steuererklärung 2009

In den letzten Januar Tagen 2010 wurden den knapp 44'000 Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen die Steuerdeklarationsunterlagen für das Steuerjahr 2009 zugestellt. Wie bisher erhielten Steuerpflichtige, die im...


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