Kategorie A (beschränkt) | Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
- Erforderliche Kategorien: keine
- Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
- Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
- Zusatztheorieprüfung: keine
- Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
- Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich |
Kategorie A | Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg
Voraussetzungen Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich |
Kategorie B | Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre
- Erforderliche Kategorien: keine
- Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
- Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
- Zusatztheorieprüfung: keine
- Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich |
Kategorie B1 | Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre
- Erforderliche Kategorien: keine
- Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Unterkategorie A1
- Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. A1
- Zusatztheorieprüfung: keine
- Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Unterkategorie A1
Gültigkeit Lernfahrausweis:12 Monate Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich |
Kategorie C | Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 / 21 Jahre
- Erforderliche Kategorien: B
- Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor C erworben werden muss
- Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor C erworben werden muss
- Zusatztheorieprüfung: Ja
- Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor C erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich |
Kategorie C1 | Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre
- Erforderliche Kategorien: B
- Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor C1 erworben werden muss
- Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor C1 erworben werden muss
- Zusatztheorieprüfung: Ja
- Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich |
Kategorie D | Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Voraussetzungen - Mindestalter: 21 Jahre
- Erforderliche Kategorien: C oder B
- Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor D erworben werden muss
- Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor D erworben werden muss
- Zusatztheorieprüfung: Ja, ausgenommen Inh. Unterkategorie C1
- Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor D erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich |
Kategorie D1 | Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Voraussetzungen - Mindestalter: 21 Jahre
- Erforderliche Kategorien: B
- Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor D1 erworben werden muss
- Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor D1 erworben werden muss
- Zusatztheorieprüfung: Ja, ausgenommen Inh. Unterkategorie C1
- Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich |
Kategorie BE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre
- Erforderliche Kategorien: B
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, sofern kein Führerausweis für das Zugfahrzeug vorhanden ist. |
Kategorie CE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 / 21 Jahre
- Erforderliche Kategorien: C
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, sofern kein Führerausweis für das Zugfahrzeug vorhanden ist. |
Kategorie C1E | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre
- Erforderliche Kategorien: B
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, sofern kein Führerausweis für das Zugfahrzeug vorhanden ist. |
Kategorie DE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Voraussetzungen - Mindestalter: 21 Jahre
- Erforderliche Kategorien: D
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, sofern kein Führerausweis für das Zugfahrzeug vorhanden ist. |
Kategorie D1E | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird
Voraussetzungen - Mindestalter: 21 Jahre
- Erforderliche Kategorien: D1
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, sofern kein Führerausweis für das Zugfahrzeug vorhanden ist. |
Kategorie F | Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und Kleinmotorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Voraussetzungen - Mindestalter: 16/18 Jahre
- Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und Landwirtschaftliche Fahrzeuge: 16 Jahre - Die übrigen Fahrzeuge der Kategorie F (Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h: 18 Jahre - Erforderliche Kategorien: keine
- Nothelferkurs nicht notwendig
- Theorieprüfung; vereinfachte Theorie G / F, ausgenommen Inh. Spezialkategorie G
- Verkehrskunde nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: 12 Monate Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich |
Kategorie G | Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge
Voraussetzungen - Mindestalter: 14 Jahre
- Erforderliche Kategorien: keine
- Nothelferkurs nicht notwendig
- Theorieprüfung; vereinfachte Theorie G / F
- Verkehrskunde nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: Kein Lernfahrausweis notwendig |
Kategorie M | Motorfahrräder
Voraussetzungen - Mindestalter: 14 Jahre
- Erforderliche Kategorien: keine
- Nothelferkurs nicht notwendig
- Theorieprüfung; vereinfachte Theorie für Kat. M
- Verkehrskunde nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: Kein Lernfahrausweis notwendig |
Berufsmässiger Personentransport | Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie F
Voraussetzungen - Fahrpraxis:
Für BPT mit Kat. B oder C oder Unterkat. C1: 1 Jahr auf Fahrzeugen der Kat. B oder 'höher'
Für BPT mit Unterkat. B1: 1 Jahr auf Fahrzeugen der Unterkat. B1 oder 'höher'
Für BPT mit Spez.Kat. F: 1 Jahr auf Fahrzeugen der Spez.Kat. F oder 'höher' - Zusatztheorieprüfung: Ja, ausge. Inh. Kat. C, D oder Unterkategorie C1, D1
Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich |