Kindesschutzgruppe

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Wer ist die Fachgruppe Kindesschutz?
Seit 1. Januar 1997 existiert im Kanton Schaffhausen eine Fachgruppe Kindesschutz mit kantonalem Auftrag. Die Fachgruppe Kindesschutz bietet Beratung bezüglich Vorgehen in Fällen von Kindesmisshandlung wie körperlicher und seelischer Gewalt, sexueller Ausbeutung und Vernachlässigung an. Der Fachgruppe Kindesschutz gehören Dr. Christian Begemann, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, lic.iur. Denise Freitag Schüler, Juristin, Dr. Kathrin Daeniker, Kinderärztin, und Otto M. Weber, Leiter Sozialdienst des Kantons Schaffhausen, an. Fachlich unterstützt wird die Fachgruppe Kindesschutz von Behörden und Fachpersonen aus dem medizinischen, schulischen, sozialen und juristischen Bereich.

An wen richtet sich das Angebot der Fachgruppe Kindesschutz?
Das Angebot richtet sich an Fachpersonen und Fachstellen, welche mit schwierigen Problemen im Bereich des Kindesschutzes konfrontiert sind und interdisziplinäre Beratung bezüglich Vorgehen benötigen. Angesprochen sind also verschiedene Berufsgruppen wie Aerzte und Aerztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen, Betreuer und Betreuerinnen von Horten und Krippen, Behörden und Beratungsstellen. Die Fachgruppe Kindesschutz ist keine Anlaufstelle für Private, da sich diese an die oben erwähnten Fachpersonen und Fachstellen wenden können. Ebensowenig ist sie Anlaufstelle, wenn das Vorgehen bereits klar ist und es um konkrete Hilfeleistungen für Opfer geht. In diesen Fällen sind die bestehenden Opferberatungstellen zuständig. Die Fachgruppe Kindesschutz konkurrenziert die bereits bestehenden Hilfsangebote nicht, sonder ist dringend auf deren Arbeit angewiesen.

Was bietet die Fachgrupe Kindesschutz konkret an Hilfe an?
Die Fachgruppe Kindesschutz versteht sich als Anlauf- und Beratungsstelle. Bei Bedarf trifft sie sich innerhalb kurzer Zeit und bespricht einen konkreten Fall anonym, um nachher die anfragende Fachperson oder Fachstelle bezüglich bester Vorgehensweise (über die nächsten sinnvollen Schritte) zu beraten und falls nötig, diese auch an die zuständige, geeignete Fachstelle oder Behörde (wie KJPD, Vormundschaftsamt, Sozialdienst etc.) zu verweisen. Die Verantwortung und Handlungskompetenz bleibt bei den primär involvierten Fachpersonen und Fachstellen.
Als weitere Aufgabe versucht die Fachgrupe Kindesschutz bereits bestehende Beratungsstellen und Hilfsangebote im Sinne einer Bestandesaufnahme zu vernetzen.

Wie kann ich mit der Fachgruppe Kindesschutz Kontakt aufnehmen?
Die Mitglieder der Fachgruppe Kindesschutz sind über folgende Telefonnummern erreichbar (nötigenfalls auch an Wochenenden und Feiertagen):

Herr Dr. Christian Begemann
KJPD: +41 52 630 01 60 (Fax: +41 52 630 01 69)
P: +41 52 624 20 26
christian.begemann(at)kjpdsh.ch

Frau lic. iur. Denise Freitag
G: +41 52 632 76 41
P: +41 52 620 03 06
denise-eve(at)gmx.ch

Frau Dr. Kathrin Daeniker
Praxis: +41 52 675 50 00
P: +41 52 625 59 13
bolt.daeniker(at)bluewin.ch

Herr Otto M. Weber
G: +41 52 632 75 04
P: +41 52 659 12 93
otto.weber(at)ktsh.ch

Ratsuchende können sich an dasjenige Fachgruppenmitglied wenden, welches ihnen vielleicht schon bekannt ist oder "näher" steht. Falls dieses nicht erreichbar ist, kann ein anderes Fachgruppenmitglied angerufen werden, welches auch über Stellvertretungen Bescheid weiss. Falls kein Fachgruppenmitglied erreichbar ist, kann man sich in dringlichen Notfällen an den diensthabenden Kinderarzt/Kinderärztin, erreichbar über die Kinderabteilung des Kantonsspitales, Tel. +41 52 634 32 30, wenden.

Die Fachgruppe Kindesschutz bietet im konkreten Fall Beratung innerhalb von einer Woche, in dringenden Fällen innerhalb von 2 - 3 Tagen an.