Kriseninterventionsgruppe (KIG)

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Auftrag der KIG:
Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 29. Juni 1999 hat das Erziehungsdepartement eine Kriseninterventionsgruppe für die Schule ins Leben gerufen.
Sie ist beauftragt, den Schulbehörden und Schulleitungen in sehr schwierigen Fällen und Notfällen schnell eine effiziente und kompetente Hilfe und Beratung anzubieten.

Wer ist die KIG:?
Die KIG setzt sich aus einer Kerngruppe und einer erweiterten Gruppe von Fachpersonen zusammen. 

Kerngruppe

Fachpersonen der erweiterten Gruppe

ist zuständig für:
-Situationsanalyse
-Falltriage
-Kommunikation mit der Schulbehörde
-Koordination der Einsätze
-Beratung

Sie können bei Bedarf kurzfristig als Beraterinnen/Berater und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der KIG zugezogen werden.

Mitglieder der Kerngruppe

Mitglieder der erweiterten Gruppe

Leitung: Roland Moser, Schulinspektorat
Stv.: Otto M. Weber, Sozialdienst
Monika Ruzicka, Realschule Alpenblick
Monika Reale, Vormundschaftsbehörde

Philipp Maier, Herbert Gasser, Schaffhauser Polizei
Christian Begemann, KJPD
Uschi Merz Riklin, Vormundschaftsbehörde
Peter Möller, Barbara Wüthrich, Jugendanwaltschaft
Dr. Meja Kölliker Funk, Peter Lohri, Schulpsychologischer Dienst
Pascale Sola, Beratungsstelle für Jugendliche und Erwachsene
Beat Blatter, Veronika Schnetzer, Suchtprävention und Drogenberatung

Wie erreicht man uns?
Die Kriseninterventionsgruppe ist rund um die Uhr erreichbar. Bei extremen Notfällen können die Mitarbeiter der Kerngruppe und der erweiterten Arbeitsgruppe sofort aufgeboten werden.

  1. Roland Moser
    G +41 52 632 71 49 (P +41 52 672 12 69)
    Galgenbuckstrasse 1, 8212 Neuhausen
  2. Otto M. Weber
    G +41 52 632 75 04 (P +41 52 659 12 93)
    Dorfstrasse 28, 8247 Flurlingen
  3. Sekretariat Erziehungsdepartement SH
    G +41 52 632 72 53

Auf was legen wir Wert?

  • Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf Fälle reiner Gewaltanwendung. Eine Intervention ist auch angezeigt bei heiklen Problemfällen, die über längere Zeit Lehrkräfte, Schulleitung und Behörde extrem fordern oder überfordern.
  • Die Hilfestellung und Beratung ist umfassend.
  • Keine einseitige Fokussierung auf Massnahmen im direkten Täter- Opferumfeld.
  • Kurzfristige und langfristige Massnahmen für Schüler, Klassen, Lehrerteams, Schulleitungen, Schulbehörden und Eltern werden geprüft.
  • Angestrebt wird eine optimale Koordination aller involvierten Instanzen.

Die Fallführung:

  • Die KIG arbeitet im Auftrag der Schulbehörde.
  • Die KIG nimmt nach einer Tatbestandsaufnahme eine Situationsanalyse vor.
  • Die KIG berät und unterstützt die Schulbehörde und die Schulleitung im Hinblick auf eine möglichst optimale Problemlösung.
  • Die KIG handelt in der Regel nicht für die verantwortliche Schulbehörde (Schulleitung).
  • Die Fallführung bleibt in der Regel bei einem oder mehreren Schulbehördenmitgliedern. Diese bleiben Ansprechpartner für Medien, Eltern und Schule.
  • Die KIG legt keine Akten an.
  • Die Mitglieder der KIG sind sich ihres Amtsgeheimnisses bewusst und sind in den zu bearbeitenden Fällen dem Sachgeheimnis verpflichtet.

Prävention:
Die KIG ist nicht für Gewaltprävention an Schulen zuständig. Eine Beratung im Zusammenhang mit einer Fallbehandlung ist möglich.
Wir empfehlen allen Schulleitungen und Lehrerteams:

  • Das Thema "Gewalt an unseren Schulen" im Team aufzugreifen.
  • Die Thematik mit den Schülerinnen und Schülern anzugehen.
  • Eine schulinterne Anlaufstelle zu schaffen (eine zum Thema gut informierte und dokumentierte Lehrperson an der Schule)