Landwirtschaftsamt
Das Landwirtschaftsamt (LA) ist im Vollzug sowie in der Beratung und Weiterbildung tätig. Es vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Agrargesetze. Dazu zählen unter anderem das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), das landwirtschaftliche Pachtgesetz (LPG), das Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG), das kantonale Landwirtschaftsgesetz sowie weitere Rechtserlasse in den Bereichen Umwelt und Ökologie.
Das Landwirtschaftsamt berät die Schaffhauser Landwirte und Bäuerinnen, andere Privatpersonen sowie Gemeinden und andere Dienststellen des Kantons unter anderem in den Bereichen Tier- und Pflanzenproduktion, Umwelt, Pacht- und Bodenrecht, bäuerliches Erbrecht, Finanzierung, Betriebswirtschaft und Hauswirtschaft.
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