Jung und Alt, Erwachsene, Lernende, Stellensuchende
Unternehmen, Investoren, Gewerbetreibende
Behörden, Gemeinden, politisch Interessierte
Inländische Toto-, Lotto- und Lotteriegewinne über Fr. 50.00 sind ebenfalls auf Seite A des Wertschriftenverzeichnisses anzugeben. Die Originalbelege sind beizulegen.