Nutzungsplanung

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Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung).
Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.


Grundlagen
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:

  • den Stand der Erschliessung der Bauzonen
  • Stand der Überbauung in den Bauzonen
  • Bauten ausserhalb der Bauzonen
  • Fruchtfolgeflächen
  • Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen usw.)
  • Schutzobjekte und -zonen

Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.

Die Informationen werden in den Grundlagenkarten zur Richtplanung und im GIS nachgeführt.

  • Merkblatt über den Verfahrensablauf bei Änderung der Nutzungsplanung.
  • Merkblatt über den Verfahrensablauf bei der Quartierplanung, Baulinienplanung und der Landumlegung.