Pachtwasser und Kartenausgabestellen
Wichtige Hinweise:
- Im Kanton Schaffhausen gibt es kein Freiangelrecht.
- Die Gewässer im Kanton Schaffhausen sind verpachtet.
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre mit Ausnahme der Jungfischer
- Eine bestandene Fischerprüfung wird vorausgesetzt.
Neben Jahreskarten, die meist in festen Händen sind, können die Pächter eine beschränkte Anzahl von Tageskarten (Inhaberkarten) abgeben.
Interessenten melden sich bei folgenden Adressen:
- Steinerwasser
Graf Hans, Chalberweidstrasse 8, 8260 Stein am Rhein - Zunft-, Büsinger- und Flurlingerwasser
FVS, Karten nur an Mitglieder - Badanstalt- und Buchhaldewasser
Agip Tankstelle, Zollstrasse 86 a, 8212 Neuhausen - Rheinhaldenwasser
Peter Beutler, Victor v. Brunnenstrasse 15, 8212 Neuhausen a. Rhf. - Rheinfallwasser
Agip Tankstelle, Zollstrasse 86 a, 8212 Neuhausen - Oberes Rüdlingerwasser
Fehr Hans, Dorfstrasse 12, 8454 Buchberg - Unteres Rüdlingerwasser
Sieber Alfred, Liblos 348, 8455, Rüdlingen




