Der Kantonsrat
In der Demokratie ist das Volk die höchste rechtsetzende Gewalt im Staat. Es überträgt jedoch einen Teil seiner Befugnisse der von ihm gewählten Volksvertretung.
Im Kanton Schaffhausen ist diese gesetzgebende – und damit oberste – Behörde (Legislative) der Kantonsrat.
Er besteht neu aus 60 Mitgliedern (vgl. unten: "Wichtige Neuerungen") und wird alle vier Jahr vom Volk gewählt. Die aktuelle Legislaturperiode dauert vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012.
Für die Wahl des Kantonsparlamentes wird der Kanton Schaffhausen in sechs Wahlkreise eingeteilt:
- Schaffhausen (28 Sitze)
- Neuhausen (8)
- Klettgau (12)
- Reiat (7)
- Stein am Rhein (4)
- Buchberg-Rüdlingen (1)
Mit Ausnahme von Buchberg-Rüdlingen, das aufgrund der Einwohnerzahl nur einen Sitz beanspruchen kann, erfolgt die Wahl nach dem doppeltproportionalen Sitzzuteilungsverfahren (vgl. unten: "Wichtige Neuerungen"). Das heisst, dass die 60 Sitze des Kantonsrats den Wahlkreisen gemäss der Zahl ihrer Einwohner zugesprochen werden.
Wichtige Neuerungen
- 60 statt 80 Kantonsräte
Am 29. August 2004 nahmen die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen die Volksinitiative "60 Kantonsräte sind genug" mit 18'901 Ja zu 8'032 Nein an. Die Zahl der Mitglieder des Kantonsrates wird damit auf Beginn der nächsten Amtsperiode (2009-2012) am 1. Januar 2009 von 80 auf 60 reduziert. Die Verkleinerung des Schaffhauser Kantonsrates von 80 auf 60 Mitglieder hat – ausgehend von der letzten eidgenössischen Volkszählung 2000 – folgende Auswirkungen auf die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Wahlkreise: Schaffhausen 28 Sitze (bisher 37), Klettgau 12 (16), Neuhausen 8 (11), Reiat 7 (10), Stein 4 (5), Buchberg-Rüdlingen 1 (1) - Neues Wahlverfahren
Zum ersten Mal werden die Kantonsratswahlen nach dem doppeltproportionalen Sitzzuteilungsverfahren durchgeführt. Dieses wird nach seinem Erfinder, dem Mathematiker Friedrich Pukelsheim, "doppelter Pukelsheim" genannt. Die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen haben diesem Wahlsystem in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 mit 15'201 Ja gegen 8'998 Nein (Änderung Kantonsverfassung) bzw. 14'652 Ja zu 9'129 (Änderung Wahlgesetz) zugestimmt. Das neue Modell gewährleistet eine bisher unerreichte Genauigkeit in der Abbildung der politischen "Wählerlandschaft" in Bezug auf die Zusammensetzung des Kantonsrates. Die Sitzverteilung im Parlament stimmt deshalb sehr genau mit den Kräfteverhältnissen in der Wählerschaft überein. Bei dieser Methode werden in einem ersten Schritt alle im Kanton zu verteilenden Kantonsratssitze auf die politischen Parteien verteilt. Nach Abschluss der so genannten Oberzuteilung steht fest, wie viele Sitze jede Partei gesamtkantonal erhält. In dieser Phase der Sitzzuteilung wird der ganze Kanton quasi wie ein einziger Wahlkreis behandelt. Das Ergebnis stellt die Anzahl der einer Partei gesamtkantonal zustehenden Sitze dar. Nach diesem System beträgt – bezogen auf die Kantonsratswahl 2004 – das natürliche Quorum 0,92 Prozent (1 / [2M + 2 - L], wobei M die Anzahl Sitze des Kantonsrates und L die Zahl der an der Wahl teilnehmenden Listen angibt). Dies bedeutet, dass eine Partei einen Sitz im Kantonsrat auf sicher gehabt hätte, wenn sie gesamtkantonal 0,92 Prozent aller Wählenden hinter sich vereint hätte. In einem zweiten Schritt teilt man die so ermittelten Parteisitze nach demselben Verfahren auf die Listen der Wahlkreise gemäss deren Bevölkerungszahl auf. Entgegen der einfachproportional (d.h. im Verhältnis zur Wählerzahl jeder Partei) erfolgten "Oberzuteilung" hat die "Unterzuteilung" sowohl die Anzahl der in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate als auch die Anzahl der jeder Partei gesamtkantonal zustehenden Sitze einzuhalten. Diese mathematische Aufgabe erledigt ein Computerprogramm.




