Parzellierung/Messurkunde - Ablauf
Sie möchten als Eigentümer
- ein Grundstück teilen
- eine Grenze zwischen zwei Grundstücken verschieben
- zwei Grundstücke zu einem vereinigen
- ein selbständiges Recht (z.B. Baurecht) auf einem Grundstück ändern oder neu begründen
so ist durch das Vermessungsamt als Grundlage für den Eintrag ins Grundbuch eine Messurkunde zu erstellen.
Vorgehen:
Schriftliche Auftragserteilung (unter Bestellung einer Parzellierung / Messurkunde) bzw. Besprechung der geplanten Grenzänderung mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Vermessungsamtes (Aufgaben und Zuständigkeiten)
Tätigkeiten Vermessungsamt nach Auftragserteilung:
- Einholen der Parzellierungsbewilligung bei der betroffenen Gemeinde
- Es folgen allfällige Feldvermessungen und das Vermarken von Grenzpunkten
- Ausfertigen der Messurkunde sowie Weiterleitung ans Grundbuchamt mit einer Kopie an die Grundeigentümer
Dauer:
Von der Auftragserteilung bis zur Anmeldung ans Grundbuchamt ca. 4 - 8 Wochen.
Kosten:
Sind durch den Auftraggeber gemäss gültigem Tarif zu übernehmen.




