Parzellierung/Messurkunde - Ablauf

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Sie möchten als Eigentümer

  • ein Grundstück teilen
  • eine Grenze zwischen zwei Grundstücken verschieben
  • zwei Grundstücke zu einem vereinigen
  • ein selbständiges Recht (z.B. Baurecht) auf einem Grundstück ändern oder neu begründen

so ist durch das Vermessungsamt als Grundlage für den Eintrag ins Grundbuch eine Messurkunde zu erstellen.

Vorgehen:
Schriftliche Auftragserteilung (unter Bestellung einer Parzellierung / Messurkunde) bzw. Besprechung der geplanten Grenzänderung mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Vermessungsamtes (Aufgaben und Zuständigkeiten)

Tätigkeiten Vermessungsamt nach Auftragserteilung:

  • Einholen der Parzellierungsbewilligung bei der betroffenen Gemeinde
  • Es folgen allfällige Feldvermessungen und das Vermarken von Grenzpunkten
  • Ausfertigen der Messurkunde sowie Weiterleitung ans Grundbuchamt mit einer Kopie an die Grundeigentümer

Dauer:
Von der Auftragserteilung bis zur Anmeldung ans Grundbuchamt ca. 4 - 8 Wochen.

Kosten:
Sind durch den Auftraggeber gemäss gültigem Tarif zu übernehmen.