Rechtskräftige Sanktionen
Arbeitgeber, die gegen die Bestimmungen des Entsendegesetzes verstossen, können sanktioniert werden. Das SECO führt eine Liste der Arbeitgeber, die Gegenstand einer rechtskräftigen Sanktion gewesen sind. Seit dem Inkrafttreten der revidierten flankierenden Massnahmen ist diese Liste öffentlich. Sie berücksichtigt nur die nach dem 1. April 2006 ausgesprochenen rechtskräftigen Sanktionen.



