Regionaler Naturpark

(... Fortsetzung)
Dabei werden insbesondere die lokalen natürlichen Ressourcen umweltschonend genutzt, die regionale Verarbeitung und Vermarktung von im Park erzeugten Produkten gestärkt, ein naturnaher Tourismus gefördert sowie die Verwendung von umweltverträglichen Technologien unterstützt.
Der Perimeter eines Parks von nationaler Bedeutung umfasst ganze Gemeindegebiete. Von diesem Grundsatz kann u. a. abgewichen werden, um den ländlichen Teil einer grossflächigen Agglomerationsgemeinde mit städtischem Siedlungscharakter zur Arrondierung eines Parkgebietes einbeziehen zu können. Die Errichtung eines Parks von nationaler Bedeutung setzt voraus, dass eine Parkträgerschaft besteht, die über eine Rechtsform, eine Organisation und finanzielle Mittel verfügt. Die Gemeinden, deren Gebiet in den Park einbezogen ist, müssen in der Trägerschaft vertreten sein. Die Parkträgerschaft hat bei der Errichtung und beim Betrieb des Parks die Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen und diese auch interessierten Unternehmen und Organisationen zu ermöglichen. Das Bestehen einer Parkträgerschaft ist Voraussetzung, damit ein Kanton beim Bund ein Gesuch um Finanzierungshilfe für die Errichtung eines Parks von nationaler Bedeutung einreichen kann. Grundlage für das Gesuch des Kantons an den Bund um Finanzierungshilfe ist ein Managementplan. Die Errichtung eines Regionalen Naturparks ist so detailliert zu planen, dass darauf basierend eine Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton abgeschlossen werden kann.
Ein Regionaler Naturpark schafft keine neuen Gesetze/Rechte, es sind weder Reglementierungen noch Zonierungen erforderlich.
Voraussetzung für einen Regionalen Naturpark ist die Erfüllung qualitativer Anforderungen bezüglich Natur und Landschaft. Für die Beurteilung von Parkprojekten wendet der Bund ein standardisiertes Verfahren an. In einem Landschaftsraster werden umfangreiche Qualitätsmerkmale gemeindeweise erhoben. Die zu beurteilenden Qualitätsmerkmale sind zum Teil bei den Gemeinden oder dem Kanton vorhanden. Für gewisse Merkmale ist Expertenwissen erforderlich, für andere sind Feldaufnahmen unerlässlich.
Informationen des Bundesamtes für Umwelt zu den Regionalen Naturparks



