Reisedokumente für ausländische Personen
Wichtig: Wer ein Reisedokument für ausländische Personen beantragen will, muss beim Migrationsamt Schaffhausen am Schalter Aufenthalt persönlich vorsprechen.
ZuständigkeitDas Bundesamt für Migration (BFM) ist zuständig für die Ausstellung von Reisedokumenten und Rückreisevisa an schriftenlose ausländische Personen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung vom 27. Oktober 2004 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV; SR 143.5).Reisedokumente und RückreisevisaDas BFM stellt die folgenden Dokumente aus:
- Reiseausweise für Flüchtlinge nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Pässe für eine ausländische Person (Personen nach dem Abkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen sowie schriftenlose ausländische Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C),
- Identitätsausweise für asylsuchende, schutzbedürftige oder vorläufig aufgenommene Personen.
- Rückreisevisa für vorläufig aufgenommene Personen, welche im Besitz eines gültigen Reisedokuments ihres Heimat- oder Herkunftstaates sind.
Rechtswirkungen
Bei den vom BFM ausgestellten Reisedokumenten handelt es sich um fremdenpolizeiliche Ausweise. Mit ihnen kann weder die Identität noch die Staatsangehörigkeit der ausländischen Person nachgewiesen werden.
Verfahren
Wer ein Reisedokument beantragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Ausländer-behörde persönlich vorsprechen. Wird der Ersatz für ein abgelaufenes Reisedokument beantragt, so muss die antragstellende Person dieses der kantonalen Ausländerbehörde zu Handen des BFM abgeben. Das Gesuch ist bei der kantonalen Ausländerbehörde wenn möglich sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des alten Dokuments beziehungsweise vor Antritt der beabsichtigten Reise einzureichen. Zur Antragsstellung muss ein Passfoto mitbracht werden (Kriterien siehe unten).
Verlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen eines Reisedokuments, auch jenes durch Diebstahl oder vollständige Zerstörung. Die Inhaberin oder der Inhaber des Reisedokuments hat dessen Verlust sofort nach Feststellung der örtlichen Polizeistelle anzuzeigen. Ist der Verlust im Ausland erfolgt, so ist er zusätzlich noch der zuständigen schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu melden. Diese leitet die Verlustmeldung an das BFM weiter. Die ausländische Person hat das Reisedokument, dessen Verlust sie gemeldet hat, unaufgefordert zurückzugeben, sobald sie wieder in dessen Besitz gelangt ist.
Gebühren
Die Ausstellung eines Reisedokuments oder eines Rückreisevisums ist gebührenpflichtig. Ausgenommen von der Gebührenpflicht ist die Ausstellung eines Reisedokuments für die Vorbereitung der Ausreise oder für die definitive Ausreise in einen Drittstaat. Die Gebühren betragen:
für die Ausstellung eines Reisedokuments:
* für Erwachsene 100 Franken
* für Kinder 50 Franken
für die Eintragung eines Rückreisevisums:
* für Erwachsene 45 Franken
* für Kinder 22 Franken
Geht ein Reisedokument verloren oder ist es unbrauchbar geworden, so erhebt das BFM eine Pauschalgebühr von 100 Franken pro Dokument. Umfangreiche Abklärungen im Ausland werden vom BFM nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die kantonalen Ausländerbehörden können für ihre Aufwendungen eine Gebühr von höchstens 20 Franken verlangen.
Gültigkeitsdauer
Die Reisedokumente sind wie folgt gültig:
* Reiseausweis für Flüchtlinge: fünf Jahre
* Pass für eine ausländische Person: fünf Jahre
* Identitätsausweis: ein Jahr
* Rückreisevisum: max. ein Jahr
Für ausländische Kinder, die im Zeitpunkt der Ausstellung das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, ist die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Flüchtlinge oder des Passes für eine ausländische Person auf drei Jahre beschränkt. Das BFM kann bei Vorliegen besonderer Umstände eine kürzere Gültigkeitsdauer festsetzen, insbesondere wenn die ausländische Person eine Jahresaufenthaltsbewilligung besitzt oder in einem andern Staat Wohnsitz nehmen will. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die ausländische Person jedoch ein neues Reisedokument beantragen.
Kriterien für die Annahme von Fotos
Gute Fotovorlagen sind für eine einwandfreie Bildwiedergabe im Reisedokument unerlässlich. Bezüglich der Fotos für Reisedokumente, welche vom BFM ausgestellt werden, gelten die vom Bundesamt für Polizei erarbeiteten Kriterien für schweizerische Pässe und Identiätskarten sinngemäss.



