Rekrutenschule

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Militärdienstpflichtige bestehen die Rekrutenschule in der Regel in dem Jahr, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden. Vorzeitig Rekrutierte können die Rekrutenschule schom im 19. Altersjahr bestehen.

Rekrutenschule verschieben
Das Gesuch "Dienstverschiebung der Rekrutenschule" ist in Briefform, gut begründet, ev. mit Beilagen dokumentiert, frühzeitig an die Militärverwaltung des Wohnkantons zu richten. Die Rekrutenschule muss bis am Ende des Jahres, in dem das 26. Altersjahr vollendet wird, beständen sein.

Auskunft erhteilt Ihnen gerne:
Militärverwaltung/Kreiskommando
Randenstrasse 34
8204 Schaffhausen
+41 52 632 72 87
amz(at)ktsh.ch

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