Rodungsverfahren
Das Rodungsgesuch ist beim Gemeinderat in dreifacher Ausführung einzureichen.
Es hat folgende Unterlagen zu enthalten:
- einen Kartenausschnitt 1 : 25'000 mit Eintrag der Rodungs- und Ersatzflächen
- einen Grundbuchplan, der die Rodungs- und Ersatzflächen bezeichnet
- den Nachweis, dass die Rodungsvoraussetzungen gemäss Art. 5 WaG erfüllt sind
- den Nachweis, dass Rodungs- und Ersatzleistungen flächenmässig und qualitativ gleichwertig sind
- ein Gestaltungskonzept für das Rodungs- und Ersatzflächengebiet
- ein ausgefülltes Rodungsformular.




