Sonderbewilligungen Transporte
Kontaktstelle für die aufgeführten Bewilligungen
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
des Kantons Schaffhausen
Sonderbewilligungen
Rosengasse 8
8200 Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 76 13
Fax: +41 52 632 78 11
Sonderbewilligung
Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung verkehren.
Einzelbewilligung: Zulässig für eine oder mehrere gleiche Fahrten oder Transporte innerhalb 1 Monats an zum voraus festgelegten Tagen auf einer bestimmten Strecke.
Dauerbewilligung: Zulässig für beliebig häufige Fahrten (bestimmte Masse und Gewichte) während eines bestimmten Zeitraumes und in einem bestimmten Gebiet oder auf bestimmten Strecken mit gleichem Fahrzeug (Zugfahrzeug od. Anhänger).
Nachtfahrbewilligung
Ausnahmen vom Nachtfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt zur Nachtzeit dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann.
Der Standortkanton oder der Kanton, wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, erteilt (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein) die Nachtfahrbewilligung mit Gültigkeit für die ganze Schweiz. Die Zuständigkeit des Standortkantons entfällt, wenn sein Gebiet nicht berührt wird.
Sonntagsfahrbewilligung
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt am Sonntag dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann. Der Standortkanton oder der Kanton, wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, erteilt (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein) die Sonntagsfahrbewilligung mit Gültigkeit für die ganze Schweiz. Die Zuständigkeit des Standortkantons entfällt, wenn sein Gebiet nicht berührt wird.
ARV - Sonderbewilligung
Die Vollzugsbehörde kann auf die Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit für Führer und Führerinnen verzichten, deren berufliche Tätigkeit sich nach einem täglich gleichbleibenden Stundenplan richtet. Die entsprechende Befreiungsverfügung enthält den Stundenplan, den Namen, Adresse und Geburtsdatum des Führers oder der Führerin sowie Name und Adresse des Arbeitgebers und ist auf ein Jahr befristet.




