Tagsatzung

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Mit dem Begriff der Tagsatzung werden die Konferenzen der Mitglieder der Eidgenossenschaft bezeichnet. Während der Zeit des Ancien Régime bis 1798 war die Tagsatzung der alleinige nach Aussen sichtbare Ausdruck der Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder der Eidgenossenschaft.

Eine eigentliche eidgenössische Zentralbehörde war unbekannt. Allerdings besass die Tagsatzung keine gesetzgebende und keine vollziehende Gewalt. Die Tagsatzung behandelte im wesentlichen Punkte von gemeinsamem Interesse, vor allem auswärtige Bündnisse, Kriegserklärungen und Friedensschlüsse, sowie Fragen der Aufrechterhaltung des inneren Friedens und der Schlichtung innerer Streitigkeiten.

Die Tagsatzungen wurden gewöhnlich von zwei bevollmächtigten Gesandten der einzelnen Mitglieder der Eidgenossenschaft besucht. Die Gesandten hatten dabei nicht ihre persönliche Meinung zu vertreten, sondern mussten sich möglichst genau an die erhaltenen Instruktionen halten. Dies machte die Verhandlungen oft schwierig, da immer wieder neue Instruktionen eingeholt werden mussten, die häufig sehr ausführlich waren. Entsprechend umfasst dieser Bestand auch vor allem Instruktionen, die den Gesandten der Stadt Schaffhausen mitgegeben wurden.

Übersicht

Instructiones, Abscheid

1546 - 1549

Tagsatzungsinstruktionen und Briefe an die Gesandten  

1556 - 1586

Tagsatzungsinstruktionen

1585 - 1654

Instructiones

1591 - 1797

Instruktionen

1803 - 1804

Instruktionen

1810 - 1847

Traktanden

1817 - 1848

Instruktionen

1813 - 1845

Berichte

1841

Auszüge

1841

Akten