
Weisungen der Geschäftsleitung
Gemäss Artikel 22 Absatz 2 des Justizgesetzes des Kantons Schaffhausen (JG) erlässt die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft allgemeine Weisungen, welche die einheitliche fachliche Führung der Staatsanwaltschaft sowie die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Kanton sicherstellen.
Es wurden folgende allgemeinen Weisungen erlassen, wobei festzuhalten ist, dass in Einzelfällen auch von diesen Regelungen abgewichen werden kann.
- Information der Öffentlichkeit durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei
- Feststellung der Fahrunfähigkeit
- Erstellen von DNA-Profilen

