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Kinder und Jugendliche mit besonderen Bildungsbedürfnissen haben aufgrund ihrer Behinderung Anspruch auf ein Schulangebot, das ihnen ermöglicht, sich optimal weiterzuentwickeln, und zu lernen.
Für andere spezifische Angebote im Bereich Seh- und Hörbehinderung arbeitet der Kanton Schaffhausen mit Institutionen in anderen Kantonen zusammen. Online-Schalter![]() Heilpädagogische Früherziehung SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN Verein Friedeck ![]() Informationen![]() Verfahren bei Sonderschulung - Ablauf ![]() |