
Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung ist zuständig für die zentralen Aufgaben im Finanzbereich des Kantons. Hier werden das Budget und der Finanzplan sowie die Staatsrechnung samt Jahresbericht koordiniert und erstellt. Sie ist zuständig für die Rechnungslegung des Kantons mit den dazu notwendigen Informatiksystemen. Zudem verwaltet die Finanzverwaltung alle Geldanlagen und Schulden des Kantons und ist verantwortlich für den zentralen Zahlungsverkehr und die Sachversicherungen.
Rechtsgrundlagen
Jetziges Recht:
(für Kanton ab 01.01.2018, für Gemeinden spätestens ab 01.01.2020)
- SHR 611.100 Finanzhaushaltsgesetz vom 20. Februar 2017
- SHR 611.103 Finanzhaushaltverordnung vom 12.12.2017
Altes Recht:
(für Kanton bis 31.12.2017, für Gemeinden bis längstens 31.12.2019)
Budget / Staatsrechnung
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