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12.11.2009
Grünes Licht für Generelles Projekt zur 2. Tunnelröhre am Fäsenstaub


Ein wichtiges Zwischenziel für den Kanton Schaffhausen konnte erreicht werden. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat auf Antrag des Kantons entschieden, dass ein Generelles Projekt für eine zweite Tunnelröhre am Fäsenstaub erarbeitet werden soll. Wie das ASTRA in einem Schreiben an das Baudepartement des Kantons Schaffhausen mitteilt, wurde der Auftrag an die zuständige ASTRA Filiale in Winterthur erteilt. Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist der Bund alleine für das Nationalstrassenwesen verantwortlich. Der Kanton hat aber ein Mitspracherecht.

Das Verkehrsaufkommen im Fäsenstaubtunnel hat in den letzten 10 Jahren um ca. 20 Prozent zugenommen. 2008 wurden auf diesem Streckenabschnitt 24'530 Fahrzeuge gezählt. Damit wird das Verkehrswachstum im Bereich des schon heute stark ausgelasteten Fäsenstaubtunnels in den nächsten Jahren zur Erreichung der Kapazitätsgrenze führen. Folge davon sind stockender Kolonnenverkehr und Staus.

Im Jahr 2005 beantragte deshalb die Schaffhauser Regierung beim Bundesamt für Strassen ASTRA die Durchführung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung für eine zukünftige Verbindung der beiden Hochleistungsstrassen A4 (Uhwiesen) und A81 (Bietingen) auf der Nord-Süd-Achse Stuttgart – Zürich. Das ASTRA unterstützte diesen Antrag und gab die Durchführung einer entsprechenden Planungsstudie frei. Neben den Varianten für den Individualverkehr wurden auch verschiedene Varianten zur Lösung des Verkehrsproblems mittels Ausbau des öffentlichen Verkehrs geprüft. Die Wirkung einer optimierten ÖV-Variante auf das Nationalstrassennetz ist aber mit einer Entlastung des Strassenverkehrs um weniger als 5 Prozent zu klein, um auf einen Ausbau der Nationalstrassen verzichten zu können. Ausserhalb des Nationalstrassennetzes können aber mit einem Ausbau des öffentlichen Verkehrs beachtliche Nachfragesteigerungen erzielt werden. Deshalb soll der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Rahmen des Agglomerationsprogramms vorangetrieben werden, insbesondere da die beabsichtigten Massnahmen auf dem Nationalstrassennetz erst nach 2020 realisiert werden können.

Nach gut zwei Jahren intensiver Planungsarbeiten wurden die Ergebnisse der Studie im Januar 2009 vorgestellt. Die Bestvariante der Zweckmässigkeitsbeurteilung sieht vor, in einer ersten Phase die A4 zwischen den Anschlüssen Schaffhausen Süd und Herblingen auf vier Spuren auszubauen. Dazu ist eine zweite Tunnelröhre am Fäsenstaub nötig. Mit dieser Massnahme soll ein Kapazitätsengpass auf diesem Abschnitt und das damit verbundene Ausweichen des Verkehrs auf das städtische Strassennetz vermieden werden.

Nach Abschluss der Zweckmässigkeitsbeuteilung beantragte der Kanton Schaffhausen beim Bund die Aufnahme der entsprechenden Projektierungsarbeiten. Das ASTRA hat nun diesen Antrag im Rahmen des Programms zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz geprüft und gutgeheissen. Der Direktor des ASTRA hat die zuständige Filiale in Winterthur beauftragt, ein Generelles Projekt zu erarbeiten. Mit dem Generellen Projekt werden die Linienführung und die wichtigsten Grundlagen des Vorhabens bestimmt.

Neben dem Einbezug des Anschlusses Schaffhausen Süd an die A4 wird bei den Projektierungsarbeiten auch eine mögliche Absenkung der Rheinuferstrasse geprüft. Die Ausweitung des Anschlussperimeters ermöglicht der Stadt Schaffhausen neue Perspektiven im Hinblick auf die Gestaltung des Rheinanstosses.

Ein Zeitplan für das Generelle Projekt ist noch nicht exakt definiert. Das Baudepartement des Kantons Schaffhausen geht davon aus, dass die Projektierungsarbeiten etwa in drei Jahren abgeschlossen werden. Die Erarbeitung eines Generellen Projekts bedeutet noch lange nicht den Ausbau der Stadtdurchfahrt selbst, aber es ist ein weiterer Schritt dazu. Zur Zeit ist insbesondere auf Bundesebene die Finanzierung der Investitionskosten von über 300 Mio. Franken noch nicht gesichert. Mit dem Entscheid, das Generelle Projekt auszuarbeiten, zeigt der Bund aber, dass die sich abzeichnenden Verkehrsprobleme der Region Schaffhausen in Bern wahrgenommen werden. Das Baudepartement wird die Projektarbeiten eng begleiten und die Interessen des Kantons vertreten. Ebenfalls ist der Einbezug der Stadt Schaffhausen vorgesehen.


Schaffhausen, 12. November 2009 
BAUDEPARTEMENT