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17.11.2009
Neue Gemeindearchivverordnung


Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2010 eine neue Gemeindearchivverordnung erlassen. Die Verordnung enthält Vorschriften über die Einrichtung und Ordnung der Gemeindearchive sowie die Aufsicht und die Mindestdauer für die Aufbewahrung von Verwaltungsakten. Den Gemeinden wird mit der Verordnung eine Art Checkliste zur Verfügung gestellt. Die Gemeindearchivverordnung will in erster Linie sicherstellen, dass keine bedeutenden Akten verloren gehen. Entsprechend werden in der Verordnung die wichtigen Akten aufgezählt, welche dauernd aufzubewahren sind. Es gelten die gleichen Schutzfristen wie beim Staatsarchiv, d.h. nicht veröffentlichte oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit entstandene Akten sind während einer Schutzfrist von 50 Jahren und besonders schützenswerte Personendaten während 100 Jahren nicht zugänglich. Während diesen Fristen kann jedoch im Interesse von Wissenschaft und Rechtsanwendung Einsicht in die Akten gewährt werden, wenn nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Für die bereits bestehenden, professionell geführten Stadtarchive Schaffhausen und Stein am Rhein gelten die bisherigen eigenen Archivbestimmungen.