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24.11.2009
Anpassung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV


Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2010 eine Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Dabei wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen. Bei den anrechenbaren Heimtaxen für EL-Bezüger wird der maximal anrechenbare Betrag für Bezüger von Ergänzungsleistungen mit geringem Betreuungsaufwand erhöht. Bisher galt der gleiche Ansatz wie für Heimbewohner ohne Betreuungsaufwand. Dies führte in der Praxis zu Problemen, da relativ häufig die Heimtaxen über die Ergänzungsleistungen nicht mehr finanziert werden konnten und deshalb zusätzlich individuelle Taxermässigungen von Seiten der Gemeinden geleistet werden mussten. Mit der Verordnungsanpassung werden individuelle Taxermässigungen nur noch in seltenen Ausnahmefällen nötig sein. Insgesamt führt die Neuregelung zu einer leichten Kostenumlagerung von den Gemeinden zum Kanton. Im Weiteren wird künftig die bestehende Beitragslimite bei der Vergütung der Zahnbehandlungskosten aufgehoben.