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14.11.2017
Anpassung der Richtprämien für Prämienverbilligungsbeiträge Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Mit der Verordnungsrevision werden die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2018 festgelegt. Als Grundlage sind dazu die vom Bund für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen festgelegten Durchschnittsprämien heranzuziehen. Der Regierungsrat hat die Richtprämien 2018 wie folgt festgesetzt: Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall
Übrige Gemeinden
Die Durchschnittsprämien 2018 für Erwachsene liegen im Kanton Schaffhausen um rund 3,8 % über dem Niveau des Vorjahres. Bei den jungen Erwachsenen liegt der Aufschlag bei 4,0 % und bei den Kindern bei 4,4 %. Im Jahr 2018 ist mit Auszahlungen zur Prämienverbilligung von rund 58,0 Mio. Franken zu rechnen. Dies entspricht einer Zunahme um rund 3,5 Mio. Franken gegenüber den erwarteten Auszahlungen im Jahr 2017. |