
Kurtaxe
Informationen zum Tourismusförderungsgesetz und zum Kurtaxeneinzug im Kanton Schaffhausen
Einleitung
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am 24. September 2017 der Einführung einer kantonalen Kurtaxe im Rahmen des Tourismusförderungsgesetzes per 1. Januar 2018 in Höhe von 2.50 Franken pro Übernachtung und Gast zugestimmt. Diese zweckgebundene Taxe ist ein wichtiger Beitrag an die zukünftige Förderung des Tourismus in Schaffhausen und wird periodisch durch den Kanton bei den einzelnen Anbietern erhoben und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Alle Unternehmen und Einzelpersonen, die entgeltlich Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, sind verpflichtet, bei ihren Gästen ab 1. Januar 2018 eine Kurtaxe einzuziehen. Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt anbietet.
Rechtliche Grundlage
Mit folgendem Link gelangen Sie zur Anmeldung / Neuregistrierung des Kurtaxen Portals:
⇒ Beherberger Registrierung und Login - Kurtaxen Portal
Aktuelles
- Ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Beherbergende die Einzel- und/oder Sammelmeldung des Kurtaxen Portals nutzen. Dabei werden Angaben zur Aufenthaltsdauer, zur Anzahl Übernachtungen sowie Angaben zum Hauptgast (Anrede, Nachname, Vorname, Land) verlangt. Die Datenformate stehen Ihnen ab dem dritten Quartal 2018 zu Verfügung;
- Die Auswahlfunktion bzw. Spalte Beherbergungskategorie wurde vereinfacht. Ab sofort wird zwischen "pflichtig" (Individualgäste) und "nicht pflichtig" (Schulklassen, Behindertenorganisationen, Jugendorganisationen) unterschieden.
Anleitung
Handbuch - Das Kurtaxen Handbuch für Beherbergende.
Muster der Kurtaxen-Information für die Rezeption (DE/EN)
Kontakt
Wirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen
Patrick Pozas, 052 632 73 84
kurtaxe(at)ktsh.ch
Fragen zur Kurtaxe (FAQ)
Wer muss eine Kurtaxe bezahlen und wann entfällt diese? | Als Beherbergungsbetrieb gilt wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt anbietet, wie insbesondere: Von der Kurtaxe ausgenommen ist die Beherbergung von: |
Wer zieht die Kurtaxe bei den Übernachtungsgästen ein? | Die Kurtaxe wird durch die Beherbergungsbetriebe eingezogen und ist an die vom Regierungsrat bezeichnete Stelle weiter zu leiten. |
Wann muss die Kurtaxe bezahlt werden? | Die Kurtaxe wird üblicherweise quartalsweise vom Wirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen verrechnet. |
Unterliegt die Kurtaxe der MWST-Pflicht? | Nein, die Kurtaxe wird dem Gast separat, d.h. getrennt von den Übernachtungskosten, verrechnet. |
Gilt diese Abgabe auch bei Businessgästen? | Ja. |
Wo sind die Bestimmungen rund um das Kurtaxen-Thema geregelt? |
Stand: 23. Januar 2019

